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Altersvorsorge

Hinzuverdienst zur Rente

Das gilt für's Jahr 2022

Letztes Update: 30.08.2023

Die Grenze für den Hinzuverdienst zur Rente für vorgezogene Altersrenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben.

Achtung! Dieser Artikel ist für 2023 nicht mehr aktuell. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Das bedeutet, dass die volle Altersrente unabhängig vom Hinzuverdienst bezogen werden kann. Hier gibt dazu offizielle Antworten. 

Als Rentnerin oder Rentner in Deutschland gilt man, sobald man von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente bezieht. Möchte man die magere Rente aufbessern und etwas hinzuverdienen, muss man auf die Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rente achten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 gelten besonders hohe Grenzen für den Hinzuverdienst zur Rente.

Die Hinzuverdienstgrenzen sind nur relevant, wenn die Regelaltersgrenze bisher nicht überschritten wurde. Nach der Regelaltersgrenze darf der Hinzuverdienst zur Rente nämlich beliebig groß sein und er hat auf die gesetzliche Rente keine Auswirkungen.

Die Regelaltersgrenze steigt im Moment von 65 auf 67 Jahre. Welche Regelaltersgrenze gilt, kann man einfach bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachschlagen. Dort findet man auch einen Rechner, wann die individuelle Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Auch wenn man vorzeitig in Rente gegangen ist, fallen die Hinzuverdienstgrenzen ab der Regelaltersgrenze weg.

Hinzuverdienst zur Rente (2022) bei vorgezogenen Altersrenten

Für Rentner und Rentnerinnen, die eine vorgezogenen Altersrente beziehen, gelten im Allgemeinen die regulären Hinzuverdienstgrenzen. Darunter fallen die Altersrente für langjährig versicherte (ab 35 Beitragsjahre) und für besonders langjährig versicherte (45 Beitragsjahre), wenn die Regelaltersgrenze bislang nicht erreicht wurde.

Reguläre Hinzuverdienstgrenze (nicht mehr gültig!)

Bezieher:innen von vorgezogenen Altersrenten dürfen regulär 6.300 € im Kalenderjahr hinzuverdienen. Bis zu dieser Grenze erfolgt keine Anrechnung des Hinzuverdienst auf die Rente. Das bedeutet, sie beziehen die volle Rente und das zusätzliche Einkommen obendrauf. Dabei spielt die Quelle des Einkommens keine Rolle. Ein zusätzliches Einkommen aus einem Minijob beispielsweise stellt auch für vorgezogene Altersrente kein Problem dar.

Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2020, 2021 und 2022

Schon für 2020 und 2021 hatte die Regierung die Zuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrentner deutlich erhöht. Grund dafür war die Coronapandemie. Man wollte Altersrentnern ermöglichen, im Arbeitsmarkt -- dabei vorwiegend im Gesundheitssektor -- einzuspringen. Mit der Regelung erleichterte man die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 EUR angehoben. Zusätzliche Einkommen bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Das heißt, im Jahr 2022 dürfen Altersrentner:innen einen Hinzuverdienst zur Rente von maximal 46.060 € erwirtschaften. Ab 2023 gilt aber voraussichtlich wieder die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr.

Was passiert, wenn ich über der Hinzuverdienstgrenze liege?

Für die Jahre 2020 bis 2022 ist ein Überschreiten der Grenze eher unwahrscheinlich, nachdem die Grenze für den Hinzuverdienst zur Rente sehr stark angehoben wurden. Aber sollten Sie über der Hinzuverdienstgrenze liegen, rechnet die Rentenversicherung einen Teil ihrer Rente auf die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Das bedeutet, die monatliche Rente wird um 40 % des darüber liegenden Betrages gekürzt. Sollten Sie im Jahr also etwa 3.600 € mehr als die erlaubte Hinzuverdienstgrenze erwirtschaftet haben, ergibt sich beispielsweise Folgendes: Auf einen Monat bezogen liegen Sie damit 300 € über der Hinzuverdienstgrenze. 40 Prozent davon sind 120 €. Die Rentenversicherung kürzt die Altersrente somit um 120 €.

Was ist der Hinzuverdienstdeckel?

Die Höhe des möglichen Hinzuverdienst ist zusätzlich gedeckelt. Die Höhe dieses Hinzuverdienstdeckels ergibt sich aus dem höchsten Einkommen in den 15 Jahren vor dem Beginn des Bezugs der vorgezogenen Altersrente.

Sollte der Hinzuverdienst höher als dieser individuelle Deckel sein, werden 100 Prozent des darüber liegenden Betrages von der monatlichen Rente abgezogen.

Letzter Tipp: Hinzuverdienst zur Rente auch 2022 melden

Auch nach Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen sollte der Hinzuverdienst zur Rente immer rechtzeitig der Rentenversicherung gemeldet werden.