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Altersvorsorge

Rente mit 63

So geht's (und so kann man die Abschläge berechnen)

Letztes Update: 30.08.2023

Mit 35 Beitragsjahren kann man ab dem Alter 63 mit Abschlägen früher in die Rente. Mit 45 Beitragsjahren ist es ohne Abschläge möglich.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss mitunter Einbußen bei der Rentenhöhe hinnehmen. Wer es geschickt anstellt und lange gearbeitet hat, kommt besser weg. Hier erfährst du, wie man mit 63 in Rente gehen kann und was sonst noch wichtig ist.

Zuerst: Das Regelrentenalter kurz erklärt

Das „Regelrentenalter“ ist eines dieser tollen Wörter aus dem Beamtendeutsch, das erst einmal einen Knoten im Kopf verursacht. Wenn wir es in zwei Teile zerstückeln, erfahren wir, dass es das „Alter“ ist, in dem wir offenbar die Regelrente erhalten können. So etwas wie die Regelrente, gibt es zwar nicht, aber …

Dafür gibt es die Regelaltersrente, die man ab dem Regelrentenalter erhalten kann. Alles klar?

Die Regelaltersrente heißt: die volle Altersrente ohne Abschläge. Abschläge verringern ansonsten unsere Altersrente, wenn wir sie vor dem Regelrentenalter beantragen. Das sehen wir uns gleich noch genauer an. Hier erst einmal die Tabelle des Regelrentenalters, das im Moment von 65 auf 67 Jahre ansteigt.

(Um euch vorher noch etwas mehr zu verwirren: Das Regelrentenalter wird auch die Regelaltersgrenze genannt!)

Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze)
vor 1947 65 1956 65 + 10 Monate
1947 65 + 1 Monat 1957 65 + 11 Monate
1948 65 + 2 Monate 1958 66
1949 65 + 3 Monate 1959 66 + 2 Monate
1950 65 + 4 Monate 1960 66 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate 1961 66 + 6 Monate
1952 65 + 6 Monate 1962 66 + 8 Monate
1953 65 + 7 Monate 1963 66 + 10 Monate
1954 65 + 8 Monate ab 1964 67
1955 65 + 9 Monate    

Zwei (offizielle) Wege führen in den vorzeitigen Ruhestand

Wer seine Rente vor dem Regelrentenalter beantragt, erhält damit keine Regelaltersrente, sondern entweder

  • die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Beitragsjahren) oder
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren).

Und diese beiden sehen wir uns im Folgenden etwas genauer an. (Daneben gibt es noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die aber in diesem Beitrag nicht besprochen werden.)

Wer die Regelaltersrente außerdem noch einmal kurz nachschlagen möchte, wird bei Wikipedia fündig oder bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

Vorzeitige Rente mit Abschlägen (Rente mit 63 ab 35 Beitragsjahren)

Wer 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, kann bereits zum Alter 63 den Antrag auf eine Altersrente für langjährig Versicherte stellen. Der Nachteil dabei: man muss für jeden Monat, den man vor dem Regelrentenalter in die Altersrente geht, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.

Ein Beispiel: Claudia oder Claus, geboren im Mai 1959, werden gerade 63 und haben keine Lust mehr auf ihren Job und wollen somit zum Juni 2022 in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Ihr Rentenberater bestätigt ihnen, dass sie jeweils 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Da ihr Regelrentenalter aber 66 und 2 Monate ist (siehe Tabelle oben), gehen sie damit 3 Jahre und 2 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente. Das sind insgesamt 38 Monate x 0,3 Prozent Abschlag. Insgesamt erhalten die beiden jeweils 11,4 Prozent weniger Rente.

Bei einer maximal vorgezogenen Rente um 48 Monate (Alter 63 statt 67) würde eine Rente von 1.500 € beispielsweise auf 1284 € sinken. Für den Rest eures Lebens! Weiterhin sammelt ihr auch weniger Rentenpunkte, da ihr verfrüht in die Rente geht und nichts mehr einzahlt. Die endgültige Rente ist also deutlich niedriger als die Regelaltersrente wäre. Das sollte sich jeder gut durchrechnen.

Hier erfahrt ihr, was alles zu den 35 Beitragsjahren zählt. Aber bitte: Führt immer rechtzeitig ein Gespräch mit jemandem von der Deutschen Rentenversicherung. Hier könnt ihr einen Termin vereinbaren.

Mit 63 in Rente: Abschläge frühzeitig ausgleichen kann sich lohnen

Wer plant, vorzeitig in die Altersrente zu wechseln, kann ab dem 50. Lebensjahr die Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Diese Sonderzahlungen lassen sich übrigens von der Steuer absetzen. Einmal gezahlte Sonderzahlungen erhält man allerdings nicht zurück.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert euch (auf Wunsch) in einer besonderen Rentenauskunft über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der freiwillig zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann.

Viele fragen sich, ob sie der deutschen Rentenversicherung auch noch freiwillig Geld überweisen sollen. Durch das Zinsumfeld und den jährlichen Rentenerhöhungen war das Geld in den vergangenen Jahren tatsächlich bei der Deutschen Rentenversicherung besser angelegt als bei einer anderen, privaten Rentenversicherung.

Vorzeitige Rente ohne Abschläge (ab 45 Beitragsjahren)

Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann zwar früher in die Rente gehen und muss dabei keine Abschläge hinnehmen. Aber für die Geburtsjahrgänge ab 1958 und jünger ist die Rente mit 63 leider nicht mehr möglich. Aktuelle Geburtsjahrgänge können frühestens mit Alter 64 ohne Abschläge in Rente gehen.

Die Rente im Alter 63 ist damit aber bedauerlicherweise nicht mehr möglich, da die Altersgrenzen für diese Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Moment ebenfalls erhöht wird. Dafür müsst ihr aber keine Abschläge in Kauf nehmen oder Sonderzahlungen leisten.

Geburtsjahr Altersgrenze Geburtsjahr Altersgrenze
1958 64 1962 64 + 8 Monat
1959 64 + 2 Monat 1963 64 + 10 Monate
1960 64 + 4 Monat ab 1964 65
1961 64 + 6 Monat    

Wer abschlagsfrei früher in die Rente will, muss also im Moment noch ein wenig länger arbeiten. Auch wenn die 45 Beitragsjahre voll sind. Ob mit Abschlägen oder ohne, für alle ist es wichtig, dass sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Rentenversicherung vereinbaren.