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Geld von A bis Z

Was ist das Bruttoeinkommen?

Definition und Berechnung

Letztes Update: 30.08.2023

Das Bruttoeinkommen ergibt sich aus dem Arbeitseinkommen und allen sonstigen Einkünften vor dem Abzug von Sozialversicherung und Steuern.

Das Bruttoeinkommen einer Person oder eines Haushalts ergibt sich aus den Bruttolöhnen aus unselbstständiger Arbeit und Minijobs, aus den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, aus anderen Einkünften wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, Renten, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und aus allen anderen Einkünften vor dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Solidaritätszuschlag.

Erfahre in diesem Artikel mehr zur Definition von Brutto- und Nettoeinkommen.

Bruttoeinkommen Illustration

Definition von Bruttoeinkommen

Wie das Bruttoeinkommen definiert ist, hängt davon ab, worauf man sich bezieht. Die Berechnung des Bruttoeinkommens kann sich sowohl auf (1.) alle Einkünfte einer Person oder eines Haushalts beziehen, als auch auf (2.) das vereinbarte Arbeitseinkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.

1. Definition Bruttoeinkommen einer Person oder eines Haushalts

Für einen gesamten Haushalt oder eine Person ist das Bruttoeinkommen laut Definition die Gesamtheit der Arbeitseinkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus nicht-selbstständiger Arbeit und anderen Einkommenspositionen, bevor Steuern, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Das Bruttoeinkommen bezieht sich außerdem immer auf eine bestimmte Periode, meistens ist das ein Monat oder ein Kalenderjahr.

Unter den anderen Einkommenspositionen sind etwa staatliche Transferleistungen und Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und Kurzarbeitergeld. Auch der Bezug von Rentenleistungen zählt zum Bruttoeinkommen. Ebenso zählen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zum Bruttoeinkommen eines Haushalts oder einer Person.

Zur Berechnung der Steuerlast berücksichtigt das Finanzamt, dass das Einkommen eines Haushalts oder einer Person aus verschiedenen Quellen kommen kann.

2. Definition als Arbeitseinkommen

Der Begriff des Bruttoeinkommens bezieht sich häufig nur auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis und nicht auf alle Einkünfte einer Person oder eines Haushalts. Das Bruttoeinkommen ist dann das Bruttogehalt oder der Bruttolohn, der zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Nach Abzug der Lohnsteuer, eventuell des Solidaritätszuschlags und den Abgaben zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen das Nettoeinkommen, das ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin auszahlt. Die Unfallversicherung wird allein vom Arbeitgeber beglichen und mindert nicht den Bruttolohn.

Die Definition des Nettoeinkommens ist dann das vereinbarte Arbeitseinkommen (Bruttoeinkommen) nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber.

Bruttoeinkommen in Kürze

  • Das Bruttoeinkommen ist laut Definition die Summe aller Einkommen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit, Renten und Pensionen, Zinsen, Dividenden und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Das Bruttoeinkommen berechnet sich als die Summe der Einkommen vor Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abgaben.
  • Der Bruttolohn oder das Bruttogehalt hingegen bezieht sich nur auf das Arbeitseinkommen für Angestellte oder Arbeiter*innen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Berechnung des Bruttoeinkommens

Die Berechnung der Lohn- oder Einkommenssteuer ändert sich von Jahr zu Jahr. Das Bundesministerium der Finanzen stellt den steuerpflichtigen Bürgern einen Lohn- und Einkommenssteuerrechner zur Verfügung, mit dem die persönliche Steuerlast ermittelt werden kann.

Für Beschäftigte und Beamte des öffentlichen Dienstes stellt die Internetseite Öffentlicher-Dienst.info außerdem einen eigenen Service bestehend aus Tabellen und Rechnern zur Verfügung, mit dem sich das Nettogehalt aus einer Beschäftigung im öffentlichen Sektor berechnen lässt.

Für Minijobber und ihre Arbeitgeber stellt die Minijob-Zentrale darüber hinaus einen eigenen Rechner zur Verfügung.