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Altersvorsorge

Wann kann ich in Rente gehen?

Infos und Tabelle

Letztes Update: 30.08.2023

Wann man in Rente gehen kann, hängt vom Geburtsjahr ab. Wer ab 1964 geboren ist, der kann ohne Abschläge frühestens im Alter 67 in die Rente.

Wer in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Altersrente. Ab wann der volle Anspruch auf die Regelaltersrente besteht, hängt vom Geburtsjahr ab. Wer nach 1963 geboren ist, für den ist es frühestens im Alter 67 soweit. Es gibt aber Ausnahmen für schwerbehinderte Menschen und solche, die bereits 45 Beitragsjahre in der deutschen Rentenversicherung gesammelt haben. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit, mit Abschlägen in den vorgezogenen Ruhestand zu wechseln. Wann genau du in Rente gehen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Wann kann ich in Rente gehen? - Regelaltersgrenze der Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Altersrente ist abhängig von deinem Geburtsjahr. Ab dem Jahrgang 1964 erreichen alle Personen ihre Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Wer früher geboren wurde, kann noch etwas früher in die Rente wechseln (siehe Tabelle).

Mit der folgenden Tabelle lässt sich das individuelle Renteneintrittsalter bestimmen. Wichtig dabei ist, dass der erste Rentenmonat im Monat nach Erreichen der Altersgrenze sein wird. Wer also im Juni 2022 die Altersgrenze für die reguläre Altersrente erreicht, bekommt frühestens im Juli 2022 die erste Rente ausgezahlt. (Solange der Antrag rechtzeitig gestellt wurde! Siehe Info-PDF der Deutschen Rentenversicherung)

Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze)
vor 1947 65 1956 65 + 10 Monate
1947 65 + 1 Monat 1957 65 + 11 Monate
1948 65 + 2 Monate 1958 66
1949 65 + 3 Monate 1959 66 + 2 Monate
1950 65 + 4 Monate 1960 66 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate 1961 66 + 6 Monate
1952 65 + 6 Monate 1962 66 + 8 Monate
1953 65 + 7 Monate 1963 66 + 10 Monate
1954 65 + 8 Monate ab 1964 67
1955 65 + 9 Monate    

Wer bereits früher in Rente gehen will und seine Rente vor dem Regelrentenalter beantragt, erhält damit keine Regelaltersrente, sondern entweder

  • die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Beitragsjahren) oder
  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren).

Diese beiden Rentenarten sehen wir uns genauer an.

Früher in die Rente I - mit Abschlägen ab mindestens 35 Beitragsjahren

Wer 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, kann bereits zum Alter 63 den Antrag auf eine Altersrente für langjährig Versicherte stellen. Der Nachteil dabei: man muss für jeden Monat, den man vor dem Regelrentenalter in die Altersrente geht, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.

In einem ausführlichen Artikel zur Rente ab 63 erfahrt ihr, wie ihr die Abschläge ausgleichen könnt.

Früher in die Rente II - ohne Abschlag mit mindestens 45 Beitragsjahren

Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann früher in die Rente gehen und muss dabei keine Abschläge hinnehmen. Aktuelle Geburtsjahrgänge können aber frühestens mit Alter 64 ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze steigt im Moment auf 65 Jahre (siehe Tabelle).

Die Rente im Alter 63 ist damit nicht mehr möglich, dafür müsst ihr aber keine Abschläge in Kauf nehmen oder Sonderzahlungen leisten.

Geburtsjahr Altersgrenze Geburtsjahr Altersgrenze
1958 64 1962 64 + 8 Monat
1959 64 + 2 Monat 1963 64 + 10 Monate
1960 64 + 4 Monat ab 1964 65
1961 64 + 6 Monat    

Wann kann ich Rente gehen? - Menschen mit Schwerbehinderung

Die Altersgrenze für Menschen mit Schwerbehinderung steigt im Moment von Alter 63 auf das Alter 65. Das heißt, alle ab 1964 Geborenen können im Alter 65 ihre volle Altersrente erhalten. (Soweit die anderen Anforderungen erfüllt sind.)

Aber auch hier ist es möglich, diese Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber erlaubt es nämlich, bis zu drei Jahre vor dem Regelrentenalter (laut Tabelle unten) in Rente zu gehen. Allerdings wird dann die Rente für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme um 0,3 Prozent gekürzt.

Ein Beispiel: 1961 geboren, mit Schwerbehinderung

In der Praxis heißt das für Joachim, der 1961 geboren wurde, dass er (entsprechend der Tabelle) mit 64 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen könnte und dann die volle Altersrente ohne Abschläge genießen kann. Möchte er die Rente vorziehen, kann er frühestens mit 61 Jahren und 6 Monaten in die Rente wechseln und muss dafür 36 Monate mal 0,3 Prozent weniger Rente hinnehmen. Das wären insgesamt maximal 10,8 Prozent weniger.

Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) Geburtsjahr Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze)
Januar 1952 63 + 1 Monat 1956 63 + 10 Monate
Februar 1952 63 + 2 Monat 1957 63 + 11 Monate
März 1952 63 + 3 Monat 1958 64
April 1952 63 + 4 Monat 1959 64 + 2 Monate
Mai 1952 63 + 5 Monat 1960 64 + 4 Monate
Juni - Dezember 1952 63 + 6 Monat 1961 64 + 6 Monate
1953 63 + 7 Monat 1962 64 + 8 Monate
1954 63 + 8 Monat 1963 64 + 10 Monate
1955 63 +9 Monate ab 1964 67