Wer in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Altersrente. Ab wann der volle Anspruch auf die Regelaltersrente besteht, hängt vom Geburtsjahr ab. Wer nach 1963 geboren ist, für den ist es frühestens im Alter 67 soweit. Es gibt aber Ausnahmen für schwerbehinderte Menschen und solche, die bereits 45 Beitragsjahre in der deutschen Rentenversicherung gesammelt haben. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit, mit Abschlägen in den vorgezogenen Ruhestand zu wechseln. Wann genau du in Rente gehen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Wann kann ich in Rente gehen? - Regelaltersgrenze der Regelaltersrente
Die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Altersrente ist abhängig von deinem Geburtsjahr. Ab dem Jahrgang 1964 erreichen alle Personen ihre Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Wer früher geboren wurde, kann noch etwas früher in die Rente wechseln (siehe Tabelle).
Mit der folgenden Tabelle lässt sich das individuelle Renteneintrittsalter bestimmen. Wichtig dabei ist, dass der erste Rentenmonat im Monat nach Erreichen der Altersgrenze sein wird. Wer also im Juni 2022 die Altersgrenze für die reguläre Altersrente erreicht, bekommt frühestens im Juli 2022 die erste Rente ausgezahlt. (Solange der Antrag rechtzeitig gestellt wurde! Siehe Info-PDF der Deutschen Rentenversicherung)
Geburtsjahr | Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) | Geburtsjahr | Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) |
---|---|---|---|
vor 1947 | 65 | 1956 | 65 + 10 Monate |
1947 | 65 + 1 Monat | 1957 | 65 + 11 Monate |
1948 | 65 + 2 Monate | 1958 | 66 |
1949 | 65 + 3 Monate | 1959 | 66 + 2 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate | 1960 | 66 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate | 1961 | 66 + 6 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate | 1962 | 66 + 8 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate | 1963 | 66 + 10 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate | ab 1964 | 67 |
1955 | 65 + 9 Monate |
Wer bereits früher in Rente gehen will und seine Rente vor dem Regelrentenalter beantragt, erhält damit keine Regelaltersrente, sondern entweder
- die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Beitragsjahren) oder
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren).
Diese beiden Rentenarten sehen wir uns genauer an.
Früher in die Rente I - mit Abschlägen ab mindestens 35 Beitragsjahren
Wer 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, kann bereits zum Alter 63 den Antrag auf eine Altersrente für langjährig Versicherte stellen. Der Nachteil dabei: man muss für jeden Monat, den man vor dem Regelrentenalter in die Altersrente geht, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen.
In einem ausführlichen Artikel zur Rente ab 63 erfahrt ihr, wie ihr die Abschläge ausgleichen könnt.
Früher in die Rente II - ohne Abschlag mit mindestens 45 Beitragsjahren
Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann früher in die Rente gehen und muss dabei keine Abschläge hinnehmen. Aktuelle Geburtsjahrgänge können aber frühestens mit Alter 64 ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze steigt im Moment auf 65 Jahre (siehe Tabelle).
- Falls ihr denkt, das trifft auf euch zu, schaut gleich bei der Rentenversicherung, welche Zeiten zählen und welche nicht.
- Als nächstes solltet ihr mit der Rentenversicherung unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren!
Die Rente im Alter 63 ist damit nicht mehr möglich, dafür müsst ihr aber keine Abschläge in Kauf nehmen oder Sonderzahlungen leisten.
Geburtsjahr | Altersgrenze | Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|---|---|
1958 | 64 | 1962 | 64 + 8 Monat |
1959 | 64 + 2 Monat | 1963 | 64 + 10 Monate |
1960 | 64 + 4 Monat | ab 1964 | 65 |
1961 | 64 + 6 Monat |
Wann kann ich Rente gehen? - Menschen mit Schwerbehinderung
Die Altersgrenze für Menschen mit Schwerbehinderung steigt im Moment von Alter 63 auf das Alter 65. Das heißt, alle ab 1964 Geborenen können im Alter 65 ihre volle Altersrente erhalten. (Soweit die anderen Anforderungen erfüllt sind.)
Aber auch hier ist es möglich, diese Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber erlaubt es nämlich, bis zu drei Jahre vor dem Regelrentenalter (laut Tabelle unten) in Rente zu gehen. Allerdings wird dann die Rente für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme um 0,3 Prozent gekürzt.
Ein Beispiel: 1961 geboren, mit Schwerbehinderung
In der Praxis heißt das für Joachim, der 1961 geboren wurde, dass er (entsprechend der Tabelle) mit 64 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen könnte und dann die volle Altersrente ohne Abschläge genießen kann. Möchte er die Rente vorziehen, kann er frühestens mit 61 Jahren und 6 Monaten in die Rente wechseln und muss dafür 36 Monate mal 0,3 Prozent weniger Rente hinnehmen. Das wären insgesamt maximal 10,8 Prozent weniger.
Geburtsjahr | Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) | Geburtsjahr | Regelrentenalter (oder Regelaltersgrenze) |
---|---|---|---|
Januar 1952 | 63 + 1 Monat | 1956 | 63 + 10 Monate |
Februar 1952 | 63 + 2 Monat | 1957 | 63 + 11 Monate |
März 1952 | 63 + 3 Monat | 1958 | 64 |
April 1952 | 63 + 4 Monat | 1959 | 64 + 2 Monate |
Mai 1952 | 63 + 5 Monat | 1960 | 64 + 4 Monate |
Juni - Dezember 1952 | 63 + 6 Monat | 1961 | 64 + 6 Monate |
1953 | 63 + 7 Monat | 1962 | 64 + 8 Monate |
1954 | 63 + 8 Monat | 1963 | 64 + 10 Monate |
1955 | 63 +9 Monate | ab 1964 | 67 |